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Hilfe zur Seite Teilbaugenehmigung nach § 61 LBO

Mit der Teilbaugenehmigung können Sie vor der Erteilung der Baugenehmigung mit den Bauarbeiten zur Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung von Bauabschnitten beginnen. Hierzu stellen Sie bei der zuständigen Baurechtsbehörde einen Antrag.

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