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Hilfe zur Seite Verlängerung Teilbaugenehmigung nach § 62 LBO

Wenn Ihnen zu Ihrem Bauvorhaben eine gültige Teilbaugenehmigung für die Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung einer Anlage vorliegt, können Sie eine Verlängerung um bis zu drei Jahren beantragen.

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