... und danach gemeinsam ausfüllen
durch Bauherren/Bauherrinnen, Bauvorlageberechtigte und Dritte. Danach einreichen ...
alle laufenden und abgeschlossenen Genehmigungsvorgänge ...
Der Bauherr hat den Baubeginn genehmigungspflichtiger Vorhaben und die Wiederaufnahme der Bauarbeiten nach einer Unterbrechung von mehr als sechs Monaten vorher der Baurechtsbehörde in Textform mitzuteilen.