Antrag auf Verlängerung der Baugenehmigung für eine bauliche Anlage
Wenn Ihnen zu Ihrem Bauvorhaben eine gültige Baugenehmigung für die Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung einer baulichen Anlage vorliegt, können Sie eine Verlängerung der Baugenehmigung beantragen. Die zuständige Baurechtsbehörde kann die Baugenehmigung um jeweils maximal drei Jahre verlängern, wenn sich die rechtlichen Voraussetzungen nicht zwischenzeitlich geändert haben und der Antrag vor Fristablauf bei der zuständigen Baurechtsbehörde eingegangen ist.
Vorgehen
Für die Verlängerung einer Baugenehmigung gehen Sie wie folgt vor:
- Melden Sie sich im Portal an oder identifizieren Sie sich mit einer der vorgegebenen Möglichkeiten.
- Füllen Sie das Online-Formular aus.
- Reichen Sie den Antrag online ein.
- Bestehen Unklarheiten, werden Sie aufgefordert diese Genehmigungshemmnisse zu beheben.
- Reichen Sie in diesem Fall die Klarstellung ebenfalls über das Online-Portal ein.
- Die Baurechtsbehörde prüft Ihren Antrag und beteiligt die Gemeinde und diejenigen Stellen, deren Beteiligung oder Anhörung für die Entscheidung über die Baugenehmigung vorgeschrieben ist oder ohne deren Stellungnahme der Antrag nicht beurteilt werden kann.
- Sie erhalten dann die Verlängerung der Baugenehmigung sowie einen Gebührenbescheid über Ihr Portalpostfach.
- Zahlen Sie die Gebühren per SEPA-Überweisung oder einem der im Online-Portal angebotenen Zahlungsverfahren
Voraussetzungen
- Ihnen liegt eine gültige Baugenehmigung für die Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung einer Anlage vor.
- Die Antragsfrist wird eingehalten.
- Die rechtlichen Voraussetzungen haben sich zwischenzeitlich nicht geändert.
Erforderliche Unterlagen
- Antrag (per Onlineservice oder in Textform)
- Vollmacht (bei Bedarf)
Gebühren
Die Baugenehmigung ist gebührenpflichtig. Die genauen Gebühren können Sie den aktuellen kommunalen Gebührensatzungen und Gebührenverordnungen entnehmen.
Fristen
Für die Baugenehmigung gelten folgende Fristen:
- Antrag auf Verlängerung während der Laufzeit der Baugenehmigung
- Verlängerung der Baugenehmigung um jeweils bis zu drei Jahren möglich