Bauvoranfrage beantragen
Wenn Sie einzelne rechtliche Fragen zur Zulässigkeit Ihres Bauvorhabens vor Einreichung des Bauantrags klären möchten, können Sie dafür eine Bauvoranfrage stellen.
In der Bauvoranfrage formulieren Sie Ihre Frage so klar und hinreichend bestimmt, dass eine eindeutige Antwort möglich ist. Fügen Sie der Bauvoranfrage die Unterlagen bei, die zur Beurteilung der zu entscheidenden Fragen erforderlich sind.
In einem Bauvorbescheid gibt Ihnen die zuständige Baurechtsbehörde zu diesen Fragen eine verbindliche Auskunft.
Der Bauvorbescheid ist gebührenpflichtig.
Bei einer Bauvoranfrage gehen Sie wie folgt vor:
- Melden Sie sich im Portal an oder identifizieren Sie sich mit einer der vorgegebenen Möglichkeiten.
- Füllen Sie das Online-Formular aus.
- Fügen Sie gegebenenfalls noch notwendige Unterlagen hinzu.
- Reichen Sie die Bauvoranfrage online ein.
- Der/Die Entwurfsverfasser/in (Architekt/in oder Bauingenieur/in) kann im Online-Portal weitere Unterlagen hinzufügen.
- In diesem Fall werden Sie automatisiert um Autorisierung dieser Unterlagen im Online-Portal gebeten.
- Fehlen Unterlagen oder bestehen sonstige Unklarheiten, werden Sie aufgefordert diese nachzureichen.
- Reichen Sie in diesem Fall die fehlenden oder angepassten Unterlagen und/oder die Klarstellung ebenfalls über das Online-Portal ein.
- Die zuständige Baurechtsbehörde prüft Ihre Bauvoranfrage und beteiligt die Gemeinde und diejenigen Stellen, deren Beteiligung oder Anhörung für die Entscheidung über die Bauvoranfrage vorgeschrieben ist oder deren Stellungnahme für die Beurteilung der Bauvoranfrage notwendig ist.
- Anschließend erhalten Sie den Bauvorbescheid sowie einen Gebührenbescheid digital über Ihr Portalpostfach.
- Zahlen Sie die Gebühren per SEPA-Überweisung oder einem der im Online-Portal angebotenen Zahlungsverfahren.
Erforderliche Unterlagen
Soweit zur Beurteilung erforderlich, insbesondere:
- Auszug aus dem amtlichen Liegenschaftskataster
- Lageplan
- Bauzeichnungen
- Baubeschreibung
Bitte erfragen Sie in der für Sie zuständige Baurechtsbehörde, welche Unterlagen Sie für Ihre konkreten Fragen einreichen müssen.
Gebühren
Die Entscheidung zu einer Bauvoranfrage ist gebührenpflichtig. Die genauen Gebühren können Sie der jeweiligen kommunalen Baugebührensatzung oder Baugebührenverordnung entnehmen.
Fristen
Die Bindungswirkung erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren seit Wirksamkeit/Unanfechtbarkeit des Vorbescheids ein Bauantrag gestellt wurde. Es kann eine Verlängerung des Bauvorbescheids innerhalb dieser Zeit auf Antrag um jeweils bis zu 3 Jahre beantragt werden.
Hinweise / Besonderheiten
Wenn Sie für Ihr Bauvorhaben einen Bauantrag stellen, verweisen Sie auf den bereits erteilten Bauvorbescheid.