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Hilfe zur Seite Erfüllungserklärung nach § 92 Absatz 2 Gebäudeenergiegesetz (GEG) für Bestandsgebäude

Wenn Sie ein beheiztes oder gekühltes Gebäude besitzen, und Sie Außenbauteile erneuern, ersetzen oder erstmalig einbauen und das Gebäude energetisch bewertet wird, müssen Sie nachweisen, dass das Gebäude die energetischen Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes einhält.

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