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Hilfe zur Seite Erfüllungserklärung nach § 92 Gebäudeenergiegesetz (GEG) für Neubauten

Wenn Sie ein beheiztes oder gekühltes Gebäude besitzen, müssen Sie nach dessen Errichtung und nach bestimmten Änderungen nachweisen, dass das Gebäude die energetischen Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes einhält.

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