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Beginn der Errichtung von genehmigungspflichtigen Luftfahrthindernissen anzeigen
Durchschnittliche Lesedauer:
1 Minute
Sie müssen der Luftfahrtbehörde mitteilen, wann Sie mit der Errichtung eines genehmigungspflichtigen Luftfahrthindernisses beginnen werden.
- Melden Sie sich im Portal an oder identifizieren Sie sich mit einer der vorgegebenen Möglichkeiten.
- Füllen Sie das Online-Formular aus.
- Reichen Sie den Antrag online ein.
- Bestehen Unklarheiten, werden Sie aufgefordert, diese zu beheben.
- Reichen Sie in diesem Fall die Klarstellung ebenfalls über das Online-Portal ein.
Voraussetzungen
- Sie haben eine Genehmigung für Ihr Vorhaben erhalten.
- Sie müssen die Anzeige vor Errichtungsbeginn bei der Luftfahrtbehörde einreichen.
- Sie müssen der Luftfahrtbehörde die tatsächlichen Vermessungsdaten des Hindernisses nach der Errichtung mitteilen.
Erforderliche Unterlagen
Ggf. Genehmigung des Vorhabens durch die zuständige Behörde.
Fristen
Sie müssen Ihre Anzeige bei Bekanntwerden des Errichtungsbeginns unverzüglich bei der Luftfahrtbehörde einreichen. Die endgültigen Vermessungsdaten des Luftfahrthindernisses müssen Sie nach der Fertigstellung des Baus unverzüglich nachreichen.
Hinweise/Besonderheiten
Bevor Sie die Anzeige einreichen, müssen Sie eine Genehmigung der zuständigen Behörde zum Vorhaben einholen. Sollten Sie die Anzeige des Baubeginns nicht unverzüglich bei der Luftfahrtbehörde einreichen, wird ein Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen Sie eingeleitet.
Weiterführende Informationen
Bitte melden Sie sich zunächst an.