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Erklärung zur Barrierefreiheit


Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für das „Virtuelle Bauamt Baden-Württemberg (ViBa BW)“.

Das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg ist bemüht, das ViBa BW im Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) und der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) und der L-BGG-Durchführungsverordnung (L-BGG-DVO) in ihrer jeweils gültigen Fassung barrierefrei zugänglich zu machen.

Aus Gründen der sprachlichen Vereinfachung wurde nur die männliche Anrede verwendet. Es sind jedoch stets Personen aller Geschlechter gleichermaßen gemeint.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Das ViBa BW ist mit den Anforderungen des L-BGG, der BITV 2.0 und der L-BGG-DVO nicht vollständig vereinbar. Je nach Nutzergruppe oder Nutzungssituation ist er unterschiedlich gut zugänglich. Nicht alle Barrieren schränken jeden Nutzer in jeder Nutzungssituation ein.

Nicht barrierefreie Inhalte

Wir bemühen uns, die umfangreichen Testergebnisse zur Barrierefreiheit auszuwerten. Bitte haben Sie noch etwas Geduld und geben Sie uns Zeit, die Unvereinbarkeiten an dieser Stelle korrekt aufzulisten.

Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 07.07.2023 erstellt. Sie basiert auf eingehenden Prüfungen der Testumgebung für die Rollen des Antragstellers, Sachbearbeiters, Beteiligten und Vorgangsraumverantwortlichen gegen die Anforderungen der BITV 2.0 sowie die WCAG 2.1 Level AAA. Die Anforderungen der BITV 2.0 sind hinsichtlich der Einhaltung des technischen Standards DIN EN 301 549 identisch.

Die Erklärung wurde zuletzt am 07.07.2023 überprüft.

Feedback und Kontaktangaben

Sie haben eine Anmerkung oder einen Hinweis zu Barrieren im Zusammenhang mit dem Digitalen Bauantrag? Bitte nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Wir erklären Ihnen, welche Barrieren bestehen. Sie können sich informieren, welche Ausnahmen wir gemacht haben.

Wir beantworten Ihre Fragen schnellstmöglich, spätestens jedoch innerhalb der gesetzlichen Frist von sechs Wochen. Vielen Dank für Ihr Feedback.

Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg

Theodor-Heuss-Straße 4

70174 Stuttgart

E-Mail: poststelle[at]mlw.bwl.de

Durchsetzungsverfahren

Sie sind mit der Bearbeitung Ihres Anliegens nicht zufrieden? Oder Sie haben innerhalb von sechs Wochen keine Antwort auf Ihr Feedback erhalten? In diesem Fall können Sie bei der Überwachungsstelle des Landes für mediale Barrierefreiheit (Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg) einen Antrag auf Prüfung der in der Erklärung zur Barrierefreiheit genannten Regelungen und Maßnahmen stellen. Die Überwachungsstelle ist zuständig für das Prüfverfahren nach §§ 9 – 14 L-BGG-DVO.

Sie prüft auf Ihren Antrag hin, ob gegenüber der öffentlichen Stelle weitere Maßnahmen erforderlich sind. Das Prüfverfahren ist für Sie als Beschwerdeführer kostenlos. Sie benötigen keinen Rechtsbeistand.

Nach Eingang der Beschwerde werden folgende Schritte durchgeführt:

  • Prüfung, ob tatsächliche Verstöße gegen die Barrierefreiheit festgestellt werden können
  • Die öffentliche Stelle wird aufgefordert, die Mängel in einer bestimmten Frist zu beseitigen. Dafür erhält sie Vorschläge zur Umsetzung
  • Kommt die öffentliche Stelle der Beanstandung nicht nach, hat sie dies gegenüber der Überwachungsstelle zu begründen
  • Alle Beteiligten werden über den Verfahrensstand informiert
  • Abschluss des Durchsetzungsverfahrens durch eine zusammenfassende
  • In Kenntnis setzen der öffentlichen Stelle und der für sie zuständigen Fach- oder Rechtsaufsichtsbehörde

Ihre Beschwerde können Sie wie folgt melden. Bitte teilen Sie dafür Ihren Namen, Ihre Anschrift, die Internetadresse sowie den Beschwerdegrund mit.

Per Brief an:

Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg

Abteilung 23

Überwachungsstelle für mediale Barrierefreiheit des Landes Baden-Württemberg

Adalbert-Stifter-Straße 105

70437 Stuttgart

E-Mail: ueberwachungsstelle[at]drv-bw.de

Die Website der Überwachungsstelle für digitale Barrierefreiheit des Landes Baden-Württemberg finden Sie unter: www.bw-medial-barrierefrei.de

 

Version 1.1. vom 07.07.23